Termin Vereinbaren

Unter praxis.logoplus@gmail.com lassen sich Termine für 1080 Wien und Neusiedl am See +vereinbaren

Termin ABSAGEN

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen mind. 24 Stunden vorher telefonisch unter 0677 6158 7601 ab. Falls Sie uns nicht +erreichen können, hinterlassen Sie uns eine Nachricht.

Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder unentschuldigtem Fernbleiben, müssen die Kosten des entfallenen Termins privat in Rechnung gestellt werden.

Wann Logopädie?

Logopädie bietet +Hilfe und +Unterstützung, wenn...

  • Ihr Kind undeutlich +spricht.
  • Ihr Kind noch nicht oder nur wenig +kommuniziert.
  • Ihr Kind Schwierigkeiten hat, verbale Anweisungen zu befolgen. 
  • Ihr Kind Laute auslässt, auswechselt oder nicht +bilden kann.
  • Ihr Kind beim +Essen länger als normal braucht oder gewisse Konsistenzen ablehnt. 
  • Ihr Kind eine offene Mundhaltung hat oder mit der Zunge beim Schlucken gegen die Zähne stößt.
  • sich Ihr Kind beim +Lesen und +Schreiben schwer tut. 
  • Sie eine Facialisparese haben. 
  • Ihre +Stimme schnell heiser wird und Sie nicht Ihren Alltag bewältigen lässt. 
  • Sie eine Sprach- oder Schluckstörung durch eine neurologische Krankheit oder nach einem plötzlichen Event, wie beispielsweise einem Schlaganfall, haben. 

Logopädie kann noch bei vielen weiteren Schwierigkeiten und Symptomen +helfen. Sollten Sie sich durch die obige Auflistung nicht angesprochen fühlen und sich unsicher sein, +kontaktieren Sie uns!

Andere nützliche Adressen finden Sie im Menü unter VERNETZUNG.

checkliste Therapiestart

Weil hier viele +Informationen zusammenkommen, +nutzen Sie unsere Checkliste! Diese dient als +Vereinfachung für die Schritte VOR der Therapie. Drucken Sie die Liste aus und gehen Sie +sicher, dass Sie beim ersten Termin alles +dabei haben.

Download
Checkliste zum Abhaken bei Therapiebeginn LogoPlus Wien | Neusiedl am See
Checkliste Therapiebeginn Logopädie_Logo
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Rahmenbedingungen für die Therapie

Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung, die von Ärzt*innen ausgestellt wird. Beim ersten Therapieblock muss die Verordnung von Fachärzt*innen ausgestellt werden, wie zum Beispiel Kinder-, HNO-, Zahnärzt*innen oder Neurolog*innen.

Diese Verordnung muss dann von der Krankenkasse bewilligt werden, damit die Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet.

Auf der Verordnung muss stehen: "10x 60min Logopädie" oder "10x T3 Logopädie".

Oft wird die Zeiteinheit ("60min" oder "T3") beim Ausstellen der Verordnung vergessen. Für die Teilrefundierung ist diese Information jedoch sehr +wichtig! Vergewissern Sie sich daher bitte, dass die Zeiteinheit auf der Verordnung vermerkt ist. 

Die tatsächliche Dauer der logopädischen Einheiten wird nach dem ersten Kennenlernen und der logopädischen Diagnostik entschieden.


TherapieKosten

60 verordnete Minuten = 45 Minuten Therapie und 15min Vor-/Nachbereitungszeit: 100€

45 verordnete Minuten = 35 Minuten Therapie und 10min Vor-/Nachbereitungszeit: 80€

30 verordnete Minuten = 25min Therapie und 5min Vor-/Nachbereitungszeit: 55€

BEZAHLUNG

Im Normalfall wird - spätestens nach jeder 10. Einheit - eine Sammelrechnung ausgestellt. Diese ist per Überweisung zu bezahlen. 

Mit der bewilligten Verordnung und der Zahlungsbestätigung kann die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen. 

Refundierung

Wir arbeiten als Wahllogopädinnen. Das heißt, dass ein Teil der Kosten durch die Krankenkassa rückerstattet wird. Der restliche Teil muss selbst getragen werden. 

Die Teilrückerstattung durch die Krankenkasse kann erst stattfinden, wenn Sie die Rechnung bezahlt haben. Das heißt, dass Sie den gesamten Rechnungsbetrag zuerst selbst bezahlen müssen bis Sie Ihren Teil von der Krankenkassa zurückbekommen. 

Die Höhe des zurückerstatteten Betrages hängt von der Krankenkassa ab und liegt meistens zwischen 40-60%. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, die Therapien abdeckt, kann auch noch die Rückerstattung des Selbstbehalts bei der Zusatzversicherung beantragt werden.